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Prozess in Berlin

14 Mal stach er auf sie ein - und kann sich angeblich nicht erinnern

Ersin D. steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht
Ersin D. steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht Foto: B.Z.

Im März 2017 attackierte Ersin D. seine Frau Nazime H. mit einem Messer. Mehr als zwei Wochen lag Nazime H. im Krankenhaus. Jetzt steht der Messerstecher vor Gericht.

Szenen einer gescheiterten Ehe am Dienstag vor dem Landgericht: Er, Ersin D. (37) gibt ihr die Schuld am ständigen Auf und Ab ihrer Beziehung, unterstellt ihr Affären mit anderen Männern. Sie, Nazime H. (30) spricht von seiner unbegründeten Eifersucht, die in Gewalt und Todesdrohungen ausarteten.

Am 2. März 2017 mittags soll der frühere Ladenbesitzer seine Ehefrau mit 14 Messerstichen sogar so schwer verletzt haben, dass eine Notoperation ihr Leben retten musste. Weil er vom letzten Schritt, sie zu töten, von allein zurückgetreten war, ist er nicht wegen Mordes, sondern „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

„Ich weiß nicht, was passiert ist. Ich sah sie plötzlich bluten. Und ich hatte ein Messer in der Hand“, sagt der gerade mal 1,60 Meter große Angeklagte aus. Ihm sei aber klar, dass er das gewesen sein muss. „War ja kein anderer da, außer mir, ihr und unserem kleinen Sohn.“ Die Begründung für seine angebliche Amnesie: „Ich hatte kurz vorher drei Flachmänner Wodka getrunken.“

Frau wollte sich mehrfach trennen

Zwölf Jahre waren er und Nazime ein Paar. „Doch schon nach einem Jahr fingen die Probleme an. Ich hielt noch Kontakt zu meiner ersten Frau und dem gemeinsamen Kind. Das gefiel ihr nicht.“ Obendrein habe ihr Vater ständig gestänkert. „Er war das größte Problem. Er vergiftete die Atmosphäre.“ Als der Angeklagte einen Back-Shop aufmachte und von 5 Uhr früh bis 22 Uhr darin arbeitete, habe der alte Herr geätzt: „Dein Mann kommt nur zum Duschen nach Hause.“

Problemfrei sei seine Ehe nie gewesen. Mehrfach habe seine Frau von Trennung gewollt. Aber gewalttätig sei er nie gegen sie geworden. „Es gab höchstens mal Geschubse – gegenseitig.“

„Es gab oft körperliche Gewalt“

Da hatte Nazime H. allerdings ganz anderes zu berichten: „Es gab oft körperliche Gewalt.“ Er habe dann immer gesagt: „Du brauchst Schläge, damit du wieder brav bist.“ Vor vier Jahren sei sie deshalb ins Frauenhaus geflüchtet. Danach gab es eine Familienhilfe. Ihre Eltern und Geschwister hätten immer geraten: „Trenn dich.“ Doch sie habe davor Angst gehabt, dass er dann ihr und den vier Kindern etwas antun würde. „Er hat immer gedroht, uns umzubringen.“

An dem Tattag, habe der jüngste Sohn (3) mit ihrem Handy gespielt. Der Angeklagte habe es ihm aus der Hand genommen und beim Raufschauen ein Video mit einem unbekannten Mann entdeckt. „Das ist der Bekannte meiner Freundin“, habe sie sich gerechtfertigt. Sie habe nie einen anderen Mann gehabt. Er glaubte das nicht. Es kam wieder zum Streit.“

Sie habe ihn aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. Er ging, kam nach zehn Minuten aber zurück. „Wenn du nicht gehst, gehe ich“, habe sie daraufhin entschieden: „Er gab mir eine Schelle. Ich schubste ihn von mir weg. Und dann kam der erste Stich. Ich hatte gar nicht realisiert, dass er ein Messer hatte. Immer wieder stach er damit auf mich ein.“ Bis sie versprach, mit ihm in die Türkei zu gehen. Und vor der Polizei zu sagen, sie hätte sich selbst verletzt.

Mehr als zwei Wochen lag Nazime H. im Krankenhaus: Gallenblase, Niere und Leber sowie der Nerv des linken Augenlides waren verletzt. Noch heute leidet sie an Angstzuständen und Albträumen. Inzwischen ist wenigstens die Scheidung vollzogen. Fortsetzung: Donnerstag (10. August)

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