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Hohe Strafen

Senat macht ernst: Spielhallengesetz wird drastisch verschärft

Frau am Spielautomaten
Frau am Spielautomat Foto: mut sab bwe

Nach 4 1/2 Jahren wird das Berliner Glückspielgesetz weiter konkretisiert und verschärft. Bußgelder werden verzehntfacht, etwa die Hälfte der Hallen werden schließen müssen. Die wichtigsten Änderungen.

In Berlin wird die Zahl der Glücksspielsüchtigen auf etwa 37.000 geschätzt. Um diese Zocker vor sich selbst zu schützen, haben SPD und CDU in Berlin nun eine neue Gesetzesinitiative vorgestellt. Ziel des geltenden Gesetzes wie auch der Gesetzesinitiative ist es, die Spielsucht durch eine drastische Reduzierung der Anzahl von Spielhallen einzudämmen.

 B.Z. stellt die wichtigsten Änderungen des Entwurfes von SPD und CDU vor:

-Bußgelder werden verzehnfacht auf eine halbe Million Euro;

-Spielsüchtige oder deren Angehörige können sich landesweit sperren lassen. Bisher war das nur in jeweils einem Betrieb möglich. Dafür wird eine landesweite Sperrdatei angelegt.

-Ausweiskontrolle wird Pflicht;

-Werbeverbot in unmittelbarer Umgebung für Spielhallen;

-Spielcafés/Imbisse werden als Spielhallen gewertet;

-ab 2019 sind in Cafés nur noch zwei statt drei Geräte erlaubt;

-Spielautomaten können eingezogen werden, selbst wenn sie nicht dem Ladenbetreiber gehören.

„Wir haben es mit einer Beanstandungsquote von 80 bis 95 Prozent zu tun, deshalb greifen wir zu drakonischen Maßnahmen“, sagt SPD-Verbraucherschutzexperte Daniel Buchholz.

Sein CDU-Kollege Matthias Brauner: „Wer sich nicht an die Spielregeln hält, der fliegt eben raus.“

Ab 1. August gelten neue Mindestabstände von 500 Meter zwischen den Spielbetrieben. Vor Schulen dürfen im Umkreis von 200 Metern keine Casinos sein.

Das bedeutet: Etwa die Hälfte der Hallen werden schließen müssen. Entscheidungskriterien sind die Zuverlässigkeit, im Zweifelsfall entscheidet das Los.

Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) reagiert auf die Gesetzesinitiative mit Unverständnis. Vorstandssprecher Georg Stecker: „Das geltende Landesspielhallengesetz in Berlin ist verfassungswidrig. Anstatt es jetzt zu verbessern, zementiert der Senat die Verfassungswidrigkeit noch weiter.“

Themen: Glücksspiel
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