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Kulturpolitik

So funktioniert das neue Kulturgutschutzgesetz

Monika Grütters erklärt ihr neues Kulturgutschutzgesetz
Monika Grütters erklärt ihr neues Kulturgutschutzgesetz Foto: DAVIDS/Boillot

Kulturstaatsministerin Monika Grütters über das neue Kulturgutschutzgesetz. Sie stellt klar: "Schutz heißt in diesem Fall Schutz, und nicht Enteignung!"

„Guillotine des Kunsthandels!“ „Kalte Enteignung!“ Selten wurde eine Kunstdebatte mit so viel Schaum vor dem Mund geführt wie die um das neue Kulturgutschutzgesetz.

Der Kunsthandel fürchtet, dass die Kulturbehörden Kunst in Zukunft als „national wertvolles“ Kulturgut einkassieren und Besitzer am Verkauf ins Ausland hindern könnten. In der Tat regelt das neue Gesetz, das Kulturstaatsministerin Monika Grütters jetzt vorstellte, nur das für den EU-Binnenmarkt, was für den Handel mit dem Ausland schon längst gilt: Wer ein Kunstwerk bei Sotheby’s in London verkaufen will, muss sich eine Ausfuhrgenehmigung einholen. Die wird generell erteilt, wenn das Werk jünger als 70 Jahre und bis zu 300.000 Euro teuer ist.

Als national wertvoll eingestuft wird hingegen ein Werk, das 1.) bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands ist, 2.) ein besonders bedeutsames Werk eines Künstlers ist und dauerhaft in Deutschland verwahrt wurde und 3.) wenn sein Verbleib im Bundesgebiet im besonderen öffentlichen Interesse liegt.

Beispiele, so Grütters, seien die Humboldt-Tagebücher, die 2014 über einen Umweg über London nach Berlin kamen. Und Holbeins Schutzmantelmadonna, die mithilfe eines reichen Mäzens für 100 Millionen Euro für Deutschland gesichert wurde, nachdem die Besitzer sie ins Ausland verkaufen wollten.

National wertvolles Kulturgut: Die Schutzmantelmadonna von Hans Holbein (1526/28) (Foto: © Sammlung Würth)
National wertvolles Kulturgut: Die Schutzmantelmadonna von Hans Holbein (1526/28) (Foto: © Sammlung Würth) Foto: J.Lau

Ansonsten soll alle Kunst in deutschen Museen ab sofort unter einen „kollektiven Ausfuhrschutz“ gestellt werden. Dies bedeutet vor allem einen dauerhaften Rückgabeanspruch bei Diebstahl. Privatsammler können diesem Schutz für ihre Leihgaben in Museen widersprechen. Grütters: „Schutz heißt in diesem Fall Schutz, und nicht Enteignung!“ Leihgebern sei es unbenommen, ihren Besitz aus einem Museum auch wieder zurückzuholen. Grütters: „So etwas wird ein individueller Leihvertrag regeln.“

Das neue Gesetz regelt aber auch die Einfuhr von Kulturgut. Und sieht vor, dass in Zukunft nur das eingeführt werden darf, was eine ausdrückliche Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslands hat.

Grütters: „So soll verhindert werden, dass Raubgrabungen, die Terror finanzieren, in Deutschland in den Handel geraten.“

Themen: Berliner Kultur
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