Ein Senatspapier schließt den Weiterbetrieb aus. Ein Experte hingegen hält die Alternative für möglich.
Das verstehe, wer will. Am Mittwoch stellte Justizsenator Dirk Behrendt (46, Grüne) ein von seiner Verwaltung beauftragtes Rechtsgutachten zur Offenhaltung Tegels vor.
Gutachten hält Weiterbetrieb für unmöglich
Verwaltungsrechtler Reiner Geulen (74) erklärt in der 33-seitigen Untersuchung, dass ein Weiterbetrieb ausgeschlossen sei. Harald Moritz (60), Verkehrsexperte der Grünen, behauptet sogar: „Dieses Gutachten schafft rechtliche Klarheit, beweist, dass der Weiterbetrieb von Tegel nicht möglich ist und ein erfolgreicher Volksentscheid ins Leere läuft.“
Aber: Auf B.Z.-Nachfrage räumte Geulen am Mittwoch während der Pressekonferenz überraschend ein, eine Offenhaltung Tegels sei grundsätzlich doch möglich!
Einerseits ausgeschlossen, andererseits doch möglich – also was denn nun?
„Es ist grundsätzlich möglich, Tegel offen zu halten“, so Geulen wörtlich. Aber: Dies würde aufgrund von damit zusammenhängenden planerischen Verfahren „sechs bis acht“ Jahre dauern. Statt weiter juristisch zu argumentieren, begründete Geulen die Schließung auf erneute Nachfrage mit altbekannten politischen Gründen: Anwohner müssten entlastet werden, der Weiterbetrieb sei teuer, es gebe angeblich Probleme mit den BER-Flugrouten.
Erstes Gutachten schon 2013 in Auftrag gegeben
Schon im Juli 2013 hatte die Senats-Verkehrsverwaltung ein Gutachten zu der Frage bei Geulen in Auftrag gegeben. Bereits in diesem 73-seitigen Papier kam er zum Schluss, Tegel müsse geschlossen werden. Planungsrechtlich hat sich seitdem kaum etwas verändert. Wieso also überhaupt ein zweites Gutachten, das zudem 9500 Euro netto kostete? Laut Senat wolle man den Wählern im Rahmen des Volksentscheids Fakten vermitteln…
Pro-Tegel kassiert Schlappe
Unterdessen musste die Pro-Tegel-Initiative im Streit um den umstrittenen Tegel-Brief des Senats eine Schlappe hinnehmen: Das Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag gegen den Brief zurück. Die Initiative zieht jetzt vor das Oberverwaltungsgericht.