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Korrekturprogramm sei schuld

Nach brisanten Mails: Der Erklärungsversuch der Pewobe im Wortlaut

Der B.Z. liegt der unfassbare E-Mail-Verkehr zwischen mehreren Verantwortlichen in Flüchtlingsheimen vor. Ihr Anwalt sucht die schuld beim Rechtschreibkorrekturprogramm
Der B.Z. liegt der unfassbare E-Mail-Verkehr zwischen mehreren Verantwortlichen in Flüchtlingsheimen vor. Ihr Anwalt sucht die schuld beim Rechtschreibkorrekturprogramm Foto: privat

Die Heimleiter der Pewobe fantasierten in Mails über Kinder-Guillotinen, schreiben von "Enthauptungen" und "maximal pigmentierten". Der B.Z. liegen die Mails exklusiv vor, doch der Anwalt des Heim-Betreibers spricht von einem Fehler der Rechtschreibkorrektur.

Sämtliche problematischen Äußerungen sind aus ihrem Kontext herausgerissen und zeichnen dadurch ein völlig falsches Bild von den Mitarbeitern unserer Mandantin. So wurde bspw. das Thema „Guillotine“ nachweislich zwar in völlig überzogener aber niemals auch nur ansatzweise ernstgemeinter Weise diskutiert. Hintergrund ist ausweislich der hier vorliegenden E-Mail-Korrespondenz ein durch das Rechtsschreibkorrekturprogramm T9 verursachter Korrekturfehler, wie er bei gebräuchlichen Mobiltelefonen (Apple, Samsung, etc.) häufiger auftaucht und insoweit zu teilweise absurden Wortschöpfungen führt.

Diese falsche Wortschöpfung führt im Anschluss zu einer weiteren, ganz offensichtlich niemals ernst gemeinten Kommunikation zwischen den Beteiligten. Des Weiteren betrifft die Ihnen vorliegende E-Mail-Korrespondenz ganz offensichtlich nicht nur dienstliche, sondern insbesondere auch private Themen, dies ergibt sich schon aus dem Zeitpunkt, zu dem hier korrespondiert wurde (Sonntagnachmittag/-abend), d.h. nicht in einer dienstlichen oder geschäftlichen Situation.

Jedwede personenbezogene Veröffentlichung der von Ihnen nunmehr weitergeleiteten E-Mail-Korrespondenz verstößt daher evident gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Privatsphäre) der hier betroffenen Personen sowie gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wie auch jedwede telefonische Kommunikation, ist auch die E-Mail-Kommunikation umfassend geschützt.

Sollten Sie daher die angekündigte Veröffentlichung ernst meinen, werden wir nicht nur für unsere Mandantin, sondern auch für ihre entsprechend betroffenen Mitarbeiter sämtliche in Betracht kommenden zivilrechtlichen aber auch strafrechtlichen Schritte ergreifen. Sollten Sie gleichwohl auf den Inhalt der Ihnen vorliegenden E-Mails Bezug nehmen, weisen wir schon jetzt darauf hin, dass die von Ihnen als „eindeutig rassistisch“ bezeichneten Aussagen so nicht einmal ansatzweise ernst gemeint waren, ernst zu nehmen sind oder gar die tatsächliche Gesinnung der Mitarbeiter unserer Mandantin widerspiegeln. Eine eindeutig laxe, aber im Schwerpunkt auch rein private Kommunikation taugt auch nicht als Indiz dafür, darzustellen, dass unsere Mandantin nicht geeignet sei, Flüchtlingsheime zu betreiben.

Themen: Berlin investigativ Flüchtlinge in Berlin
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